AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ostseebadferien GmbH (Yvonne Zacher -Schult). Lesen Sie die AGB deshalb sorgfältig durch.

2. Anfrage / Buchung
2.1. Anfrage / Reservierung

Mit einer Anfrage können Sie ein Angebot für Ihren Aufenthalt von uns anfordern. Damit bieten wir Ihnen einen Mietvertrag an. Mit Eingang Ihrer Bestätigung kommt es, wenn das Objekt zu diesem Zeitpunkt noch zur Verfügung steht, zur Reservierung.

2.2. Buchung
Buchen können Sie direkt über das Internet, Schriftlich oder per Telekommunikation. Sie erhalten darauf von uns eine Reservierungsbestätigung mit der Bitte um eine Anzahlung. Erst mit Eingang der Anzahlung (siehe Abs. 4) tritt der Mietvertrag in Kraft. Sollte Ihnen die Reservierungsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie (wie auch für die eigene) einstehen.

3. Preise und Leistungen
Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Buchung gültigen Preise. Der Mietpreis versteht sich für den gebuchten Zeitraum pro Nacht zuzüglich der optionalen Zusatzkosten. Er umfasst die Nutzung der Wohnung und deren Einrichtung, die Nutzung / Verbrauch von Heizung, Wasser und Strom, Handtücher und Bettwäsche. Zusatzleistungen (z.B.: Aufbettung, Haustieraufschlag, Kurabgabe) müssen gesondert gebucht werden. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen. Das Gleiche gilt für mitgebrachte Haustiere. Bitte beachten Sie, dass wir zur Begleichung der Rechnung keine EC- oder Kreditkarten akzeptieren.

4. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung, welche zugleich Rechnung ist, wird eine Anzahlung erhoben. Der Restbetrag ist bis 14. Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Bei fehlendem Zahlungseingang behalten wir uns vor, die Buchung zu stornieren und der Anspruch auf das Mietobjekt entfällt. Bei nicht eingegangener Zahlung wird ein Rücktritt vom Vertrag vorausgesetzt und die
Rücktrittsgebühren werden fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Barzahlung bei Ankunft vereinbart werden.

5. Kaution
Eine Kaution kann vom Vermieter erhoben werden. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution – abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden – zurückerstattet.
Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Bitte beachten Sie aber dennoch Punkt (14), besonders hinsichtlich der Fahrräder.

6. Rücktritt / Stornierung
Der Rücktritt von einer Anmietung ist jederzeit möglich, muss aber immer in schriftlicher Form erfolgen. Grundsätzlich ist es nicht gestattet den Mietvertrag an Dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
Im Falle einer Stornierung berechnen wir Ihnen grundsätzlich 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Erfolgt die Stornierung später als 35 Tage vor Mietbeginn (Eingang der schriftlichen Stornierung) und es gelingt uns nicht das Mietobjekt für die gleiche Zeit und Mietdauer zu vermieten, ist uns der Mietausfallschaden in Höhe von 80% des Mietpreises zu ersetzen.
Sollte keine Benachrichtigung erfolgen, so sind bei Nichtanreise 90% des Fest-preises zu zahlen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittsver-sicherung abzuschließen, die Sie gegen eventuell entstehende Kosten absichern kann.

7. Änderungen
Änderungen sind jederzeit bis 35 Kalendertage vor Vermietungsbeginn kostenlos möglich, soweit das der Belegungsplan zulässt. Für Änderungen innerhalb von 35 Kalendertagen wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro berechnet.

8. An- und Abreise
Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens ab 15:00 Uhr beziehen. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit Einweisung in die Wohnung.
Anreisen nach 18:00 Uhr nach vorheriger Absprache. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Bei Abreise nach 10:00 Uhr wird ein halber Tagesmietpreis zusätzlich fällig.
Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers muss beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Ist dieses nicht erfolgt, erheben wir eine Reinigungsgebühr von 50,- €. Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherwohnung geraucht oder wurden Haustiere in Wohnungen untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt waren, erheben wir eine Reinigungsgebühr von 75,- €.

9. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen die entsprechenden Ansprüche, wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis geendet hat.

10. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich per E-Mail erfolgen.

11. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender oder zerstörerischer Weise so verhalten, dass ihr Verbleiben den anderen Bewohnern nicht zugemutet werden kann.

12. Daten
Der Gast sollte sich bei Übernahme der Unterkunft mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Die Daten werden vom Vermieter nur intern geführt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind die Kurabgabescheine, welche wir an die Stadt weiterleiten müssen.

13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Gesamtmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden für den Gast weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und der Vermieter zur Haftung gesetzlich verpflichtet ist.

14. Haftung
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Treppen, der Wohnung und ihrer Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Vermieter ist gehalten, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Keine Haftung des Vermieters besteht bei Einbruch oder Diebstahl (einschl. PKW). Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung, Einrichtung oder verloren gegangenes Eigentum während seiner Nutzung in voller Höhe. Das schließt die ihm überlassenen Fahrräder mit ein. Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachte Personen- oder Sachschäden. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Haftpflicht- sowie einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung.

15. Allgemeine Verpflichtungen
15.1 Schadensmeldung / Mitwirkungspflicht
Sie sind für das Mietobjekt samt Einrichtung verantwortlich. Sie haben es pfleglich zu behandeln und verpflichten sich, alle durch Ihnen oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden aufzukommen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, vom Mieter ersetzt werden, es sei denn, er weist nach, dass ihm oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
Wird die Vermietungsleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Deshalb möchten wir Sie bitten, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden (z. B. Wasserrohrbruch). Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden sofort zu melden, spätestens bis 12:00 Uhr des auf die Ankunft folgenden Tages. Am Wochenende in einer der Drahteselfilialen. Die aktuelle Notfall-Rufnummer lautet: +49 (0)38293 42307.

15.2. Hausordnung
Haustiere dürfen nur in einigen Objekten, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, mitgeführt werden. In allen unseren Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer auf den Balkonen ist nicht gestattet. Die Unterkünfte befinden sich in einem guten Gebrauchszustand. Während des Aufenthalts ist jeder Mieter verpflichtet, das Objekt selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Mieter selbst zu erledigen. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich.

16. Sonstiges
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.
Die Unterkünfte befinden sich in einer für den Tourismus normalen Umgebung. Sollte es unvorhergesehen in unmittelbarer Nähe zu Beein-trächtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Der Mieter hat dann das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Anderweitige Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Seebad Ostseebad Kühlungsborn. Der Gast kann nur an diesem Gerichtsstand klagen.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.